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Check-in
Hier finden Sie Urteile zum Thema Check-in.

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Wer den Check-in-Schluss verpasst, hat das Nachsehen
Im konkreten Fall verpassten zwei Urlauber den Check-in-Schluss ihres Charterfluges um 10 Minuten und wurden nicht mitgenommen. Die Reisenden buchten einen Ersatzflug und verlangten die Kosten zurück. Erfolglos. Die Richter erklärten, die Gäste hätten sich, wie im Fluginfo abgedruckt, 90 Minuten vor Abflug am Schalter einzufinden gehabt. Die nachträgliche Abfertigung verspäteter Passagiere bedeute einen erheblichen organisatorischen Aufwand, wie z. B. das Öffnen des Schalters, die nachträgliche Pass- und Gepäckkontrolle, das Verladen des Gepäcks und der Extra-Transport zur startbereiten Maschine. Ein dadurch verzögerter Abflug bringe Flugpläne durcheinander und verursache Kosten (AG Hamburg, AZ: 9 C 1377/95).

Zu spät am Check-in
Passagiere, die später als 90 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter sind und deshalb nicht mehr mitkommen, haben dies selbst zu verantworten. Weil die Schlange vor dem Schalter so lang war, war eine Urlauberin zunächst Kaffee trinken gegangen und letztlich erst eine halbe Stunde vor Abflug am Schalter erschienen. Dort wurde sie stehen gelassen, klagte und verlor. Auf dem Flugschein sei eindeutig auf die Frist hingewiesen worden (AG Bad Homburg, AZ: 2 C 1562/03 [10]).

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