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Ruhestörung
Hier finden Sie Urteile zum Thema Ruhestörung.

Seite 2/3

Menschen als Reisemangel
Nachdem ein Ehepaar nach seiner Mauritius-Reise zunächst erfolglos gegen das angeblich »ekelerregende Essen« und die Fliegen am Frühstücksbuffet geklagt hatte, versuchte es es damit: Die Einheimischen am Strand seien eine Belästigung gewesen. Da wurde es den Richtern zu bunt. Fernreisende seien doch gerade »darum bemüht, andere Länder und Leute kennen zu lernen« – und daher könne ein »Lärmpegel« am Strand ja wohl »nicht ernstlich als Reisemangel vorgetragen« werden. Einspruch abgelehnt. (AG Aschaffenburg, AZ: 13 C 3517/95)

Ruhige Lage mit Discolärm
Wer eine Unterkunft in »ruhiger Lage« (laut Katalog) bucht und stattdessen nächtlichen Discolärm ertragen muss, dem steht ein um 20 Prozent ermäßigter Reisepreis zu. In einem Fall beschallte eine Diskothek bis 4 Uhr morgens die Umgebung, die im Katalog als ruhig beworben worden war. Das Gericht entschied, dass ein durchgehender Lärmpegel nicht hingenommen werden muss. (OLG Köln, AZ: 2 K 2340/98). Eine Abfuhr kassierte hingegen ein Urlauber, der sich über die Lage seines Hotels beklagt hatte – es befand sich nämlich neben einem Friedhof. Laut Gericht stellt dieser Umstand aber keinen Reisemangel dar, denn: von einem Friedhof könnten schließlich keine Belästigungen ausgehen.

Start- und Landebahn kann Reisemangel bedingen
Wirbt ein Veranstalter im Prospekt mit dem Wort »erholsam«, kann der Reisende erwarten, keinerlei Lärmbelästigung, im speziellen Fall durch die in der Nähe des Hotels gelegene Startbahn ein Flughafens, ausgesetzt zu sein. Die Lärmbelästigung durch die Flugzeuge begründete eine Minderung des Reisepreises um 20 % (OLG Düsseldorf, AZ 18 O 209/96).

Mündliche Aussagen zählen nicht
Reisebürokunden können sich dem Veranstalter gegenüber nicht auf die Aussagen von Reisebüromitarbeitern berufen. Im Katalog eines Veranstalters war ausdrücklich auf eine 50 m vom Hotel gelegene Ski-Bushaltestelle hingewiesen worden. Das Reisebüro versicherte dagegen, daß es sich um ein Hotel in ruhiger Lage handele. Der Kunde verklagte den Veranstalter, weil das Haus zu laut gewesen sei. Da die Angaben des Reisebüros im offenen Widerspruch zu den Prospektangaben standen, wurde die Klage abgewiesen (LG Frankfurt a.M., AZ 2-24 S 290/97).

Lärmende Kinder
Ein Reisender kann nicht erwarten, daß Kinder sich in einem Ferienhotel stets ruhig und gesittet verhalten. Kindlicher Bewegungsdrang, Spielen und Herumtollen ist unvermeidbar mit Lärm verbunden, der keinen Reisemangel darstellt. Auch kindgemäßes Eßverhalten, das nicht den üblichen Tischmanieren entspricht, ist kein Reisemangel (LG Kleve, AZ 6 S 34/96).

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